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Rehasport mit Verordnung

TEILNEHMER MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG § 64 SGB IX:

Leistungsumfang:

Orthopädischer REHA-Sport mit Verordnung nach §64 SGB IX /  i.d.R. 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Funktionelle Gymnastik in der Gruppe, dabei ist die Anzahl der Teilnehmer pro Kurs begrenzt. Auf Grund der Teilnehmerbegrenzung und hoher Nachfrage/Auslastung kann es zu Wartezeiten kommen. Für Kursteilnehmer ist die Nutzung von Umkleiden, Umkleidespinde und Duschen möglich. Hinweis: Teilnehmer am Rehasport mit Verordnung können zusätzlich durch eine Mitgliedschaft im WGS e.V. die Optionen auf erweitertes Rehasport Kursprogramm und Gerätetraining nutzen.

Sprechstunde
für persönliche Rehasportberatung:

● Mittwoch: 16-17 Uhr
● Freitag: 14-15 Uhr
● Samstag: 12-13 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin
unter der Telefonnummer: 0611/890 36 956.

 

Haben Sie noch fragen?
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden:

Mitglied im Landessportbund Hessen (LSBH e.V.) und 
Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V (HBRS e.V.).